Rotary in Österreich
"Service above self"
unser Motto seit 1905
"Service above self"
unser Motto seit 1905
Für die steuerliche Abzugsfähigkeit Ihrer Spende ist derzeit ausreichend, dass Sie
die Überweisungsbestätigung aufbewahren.
Ja Sie können als Unternehmer Spenden an den Spendensammelverein "Rotary Österreich
Forum für Sozialhilfe und Entwicklungszusammenarbeit" in der Höhe von bis zu 10 %
Ihres Vorjahresgewinnes steuerlich absetzen (gem § 4a Z 3 lit b EStG 1988)
Dabei ist es völlig irrelevant ob Sie Ihr Unternehmen als Einzelunternehmen oder im
Rahmen einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft betreiben.
Ja Sie können als Angestellte(r) oder Pensionist(-in) Spenden an den
Spendensammelverein "Rotary Österreich Forum für Sozialhilfe und
Entwicklungszusammenarbeit" in der Höhe von bis zu 10 % Ihres Vorjahreseinkommens
steuerlich absetzen (gem § 18 (1) Z 8 iVm 4a Z 3 lit b EStG 1988)
Sie reichen eine Jahressteuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein (Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung) und führen dort Ihre Spende an.