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Rotary in Österreich

"Service above self"
unser Motto seit 1905

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Aktuelle Nachrichten

Der aktuelle Newsletter D1910 ist online

30.04.2012 Distrikt 1910

30 Jahre RAC Belvedere

29.03.2012 Distrikt 1910, Jugenddienst

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Distrikt Veranstaltungen

DK2012 Distriktskonferenz D1920

01.06.2012 -02.06.2012 Ort: Linz - Landhaus + Rathaus Distrikt 1920

Charity Golftunier des Rotary Clubs Wien-Hofburg

01.06.2012 -01.06.2012 Ort: Golf- und Sportclub Fontana Distrikt 1910

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FAQs

Von wem bekomme ich eine Bestätigung für die Überweisung meiner Spende ausgestellt ?

Für die steuerliche Abzugsfähigkeit Ihrer Spende ist derzeit ausreichend, dass Sie die Überweisungsbestätigung aufbewahren.
 

Kann ich als Unternehmer Spenden absetzen ? Wenn ja wie und in welcher Höhe ?

Ja Sie können als Unternehmer Spenden an den Spendensammelverein "Rotary Österreich Forum für Sozialhilfe und Entwicklungszusammenarbeit" in der Höhe von bis zu 10 % Ihres Vorjahresgewinnes steuerlich absetzen (gem § 4a Z 3 lit b EStG 1988)
Dabei ist es völlig irrelevant ob Sie Ihr Unternehmen als Einzelunternehmen oder im Rahmen einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft betreiben.
 

Kann ich als Angestellte(r) oder Pensionist(in) Spenden steuerlich absetzen ?

Ja Sie können als Angestellte(r) oder Pensionist(-in) Spenden an den Spendensammelverein "Rotary Österreich Forum für Sozialhilfe und Entwicklungszusammenarbeit" in der Höhe von bis zu 10 % Ihres Vorjahreseinkommens steuerlich absetzen (gem § 18 (1) Z 8 iVm 4a Z 3 lit b EStG 1988)
 

Wie bekomme ich mein Geld vom Finanzamt zurück ?

Sie reichen eine Jahressteuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein (Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung) und führen dort Ihre Spende an.