DSGVO im Rotary District 1910

Folgende Dokumente sind für Rotaract und Rotary Clubs im Rotary District 1910 zu beachten.

  • Einwilligung der Mitglieder.

  • Einwilligung der Clubs in drei möglichen Szenarien.

 

1) Einwilligung der Mitglieder

Von jedem Mitglied im Club ist eine INFORMATION gemäß ARTIKEL 13 / 26 (2) DSGVO zu unterzeichnen und im Club zu dokumentieren. Dies gilt auch für jene die bereits eine frühere Version unterschrieben haben. Dafür ist folgendes Dokument zu verwenden:

 

2) Einwilligung des Clubs

Vom Club ist folgendes Dokument zu unterzeichnen. Es regelt die Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten als gemeinsame Verantwortliche iSv Artikel 26 DSGVO als Verantwortlicher in der Rolle "NUTZER".

Wir unterscheiden drei Szenarien abhängig von einer Rotary Verwaltungsverein Distrikt 1910 Mitgliedschaft:

Szenario 1: Dein Club ist bereits Mitglied des Rotary Verwaltungsverein Distrikt 1910. Dann ist folgendes Dokument unterschrieben an rotary1910(kwfat)rotary(kwfdot)at und den amtierenden District Governor zu retournieren:

 

Szenario 2: Dein Club möchte die Mitgliederverwaltung und APP nutzen. Dann ist folgendes Dokument unterschrieben an rotary1910(kwfat)rotary(kwfdot)at und den amtierenden District Governor zu retournieren:

 

Szenario 3: Dein Club möchte Mitglied des Rotary Verwaltungsverein Distrikt 1910 werden und die Mitgliederverwaltung sowie APP nutzen.

Dann ist ein Antrag auf Beitritt zu stellen. Dieser Antrag umfasst auch den Antrag auf Beitritt zur "Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten als gemeinsame Verantwortliche iSv Artikel 26 DSGVO" (Mitgliederverwaltung, Rotary App) als Verantwortlicher in der Rolle "NUTZER".

 

Wichtig: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine fehlende Zustimmung durch den Club zur Deaktivierung der rotary.at-Plattform für den Club und die Mitglieder des Clubs führt.

 

3) Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten als gemeinsamer Verarbeiter

Der  Rotary Verwaltungsverein Distrikt 1910, der Jugendaustauschverein und der Rotary Österreich Projektverein treten als gemeinsamer Verarbeiter bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf. Damit ist der datenschutzrechtliche Austausch von relevanten Daten im Rahmen der rotarischen Arbeit gegeben. 

Die Vereinbarung zwischen den Vereinen kann hier eingesehen werden:

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